Nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen kann einem Selbstständigen als „anderer Arbeitsplatz“ laut Einkommenssteuergesetz zugemutet werden, wie der BFH entschieden hat. Dies wirkt sich auf die Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers aus. Ein Urteildas dich intressieren könnte!
Der Weg vom Selbstständigen zum Unternehmer. Für mehr Zeit mehr Geld mehr Leben vom Unternehmer und Autor Jenz. Bücher, Podcast-Reihe für Selbstständige oder die es werden wollen. Mehr als 25 Jahre und noch kein Ende! Viel mehr Zeit-mehr- Geld mehr- Leben! Das ist und war das Ziel.