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Häusliches Arbeitszimmer kann auch bei Selbständigen abzugsfähig sein! Tipp

Nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen kann einem Selbstständigen als „anderer Arbeitsplatz“ laut Einkommenssteuergesetz zugemutet werden, wie der BFH entschieden hat. Dies wirkt sich auf die Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers aus. 

Ein Urteildas dich intressieren könnte!

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